Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Grundsätze

Die Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) wurden durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.03.2020 aufgestellt und erstmals in der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2020 zur Abstimmung gebracht und angenommen. Der Aufsichtsrat legt die Vergütungspolitik im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung zur Abstimmung vor.

Die derzeit geltende Vergütungspolitik wurde der 27. Hauptversammlung im Jahr 2024 vorgelegt und von dieser angenommen.

Der aktuelle Vorschlag für die Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung am 24. April 2026 vorgelegt.


Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein separater Vergütungsbericht zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erstellt, der ebenfalls der Hauptversammlung am 24. April 2026 zur Annahme vorgelegt wird.


Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über die Vergütungsgrundsätze und -programme der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG). Ferner beschreibt der Vergütungsbericht das Vorgehen zur Festlegung der Vergütungen und enthält detaillierte Angaben zu den Vergütungen an den Vorstand und den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2025. Das Vergütungssystem der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) setzt die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (OCGK) und die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78a ff iVm 98a) um und wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2017/828 erstellt.

Rückforderungspolicy

Diese Clawback Policy gibt einen Überblick über Sachverhalte, die es der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) aus bestimmten Gründen ermöglichen, die von einzelnen Vorstandsmitgliedern bereits bezogenen variablen Vergütungsbestandteile zurückzufordern.