Corporate Governance

Die Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) erfüllt die Corporate-Governance-Vorgaben der SIX Swiss Exchange (RLCG) und des Österreichischen Corporate Governance-Kodex (ÖCGK). Darüber hinaus hat sich das Unternehmen eine zeitgemäße Compliance-Richtlinie gegeben.

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Corporate Governance der SIX Swiss Exchange (RLCG)

Die Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) unterliegt als in der Schweiz kotierte österreichische Gesellschaft zwingend den Regelungen der schweizerischen Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange („Schweizer Corporate Governance-Richtlinie“). Die Schweizer Corporate Governance-Richtlinie (RLCG) ist hier verfügbar. Den aktuellen Corporate Governance Bericht finden Sie hier:


Corporate Governance im Einklang mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex (ÖCGK) ​

Bajaj Mobility (früher PIERER Mobility) bekennt sich uneingeschränkt zum ÖCGK in der geltenden Fassung. Dieses Bekenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Bajaj Mobility (früher PIERER Mobility) mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionärinnen und Aktionäre zu stärken und die hohen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der Bajaj Mobility (früher PIERER Mobility) weiter kontinuierlich zu optimieren. Den aktuellen Corporate Governance Bericht finden Sie hier:


Die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK im Corporate Governance-Bericht muss zumindest im Abstand von drei Jahren extern evaluiert werden. Zuletzt wurde der Corporate-Governance-Bericht 2021 anhand des offiziellen Fragebogens des österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance geprüft. Den letzten Evaluierungsbericht finden Sie hier:


Die nächste Evaluierung war für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehen.

Aufgrund des Ende November 2024 eröffneten Sanierungsverfahrens über die KTM AG und die damit zusammenhängenden umfangreichen Aktivitäten wurde im Geschäftsjahr 2024 ausnahmsweise keine Selbstevaluierung im Sinne der C-Regel 36 ÖCGK durchgeführt.

Eigengeschäfte von Führungskräften

Gemäß Artikel 19 der Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (MAR-Verordnung) haben Personen, die bei der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) Führungsaufgaben wahrnehmen sowie gegebenenfalls in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen alle von ihnen getätigten Geschäfte auf eigene Rechnung mit Aktien der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) und aktienähnlichen Wertpapieren oder mit sich darauf beziehenden Derivaten oder mit einem verbundenen Unternehmen der FMA zu melden und unverzüglich zu veröffentlichen.


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Stimmrechtsmitteilungen

Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Stimmrechtsmitteilung an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln: ir@bajajmobility.com. Die von der Bajaj Mobility AG (früher PIERER Mobility AG) veröffentlichten Stimmrechtsmeldungen finden Sie unter Corporate Governance:


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